Teil eines Werkes 
1. Bd. (1849)
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von

CEduard Otltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Seſe ebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfänandhanr und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 17 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. ) 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

· 8 1 Mt. f. 2 Mt. ff auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. Mk. Pf. A 23 3 I und Arelgſendusg ſe und Zurückſendun J

5. Auswärtige Abonnenten haben für der Bücher ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

Jpefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

j Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil ſüßs größeren T Lerkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

1 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, vaß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir dellehen⸗ auch dafür zu ſtehen haben. d