Teil eines Werkes 
2. Bd. (1848)
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Woolſton von der nächſten Wahl ausgeſchloſſen. Man bildete zwei geſetzgebende Körper, ſchaffte den alten Rath ab und that alles nur Erdenkliche, um Macht und Einfluß in neue Hände zu bringen. Dieß war der eine große Zweck des ganzen Getrei⸗ bes, und natürlich ließ man ihn nicht aus den Augen.

Als die neue Verfaſſung fertig war, wurde ſie dem Volke zur Berathung und Beiſtimmung übergeben. Bei dieſem dritten Anrufe an die Volksſtimme gab kaum die Hälfte der Wäͤhler ihre Stimmen ab, und die Verfaſſung wurde durch eine Mehrheit von einem Drittheile der Stimmenden ange⸗ nommen. Durch dieſes einfache, treffliche republikaniſche Ver⸗ fahren wurde der Grundſatz der Herrſchaft der Mehrheiten geſchützt, ein neues Grundgeſetz für die Colonie beſchafft und alle bisherigen Bedienſteten aus dem Amte gewieſen.Wer ſchweigt, willigt ein! riefen die Demagogen, welche vergaßen, daß ſie kein Recht hatten, ihre Fragen aufzuwerfen.

Die Religion hatte bei dieſen Veränderungen ein Wort mitzuſprechen. Der Umſtand, daß der Statthalter zur biſchöf⸗ lichen Kirche gehörte, ließ manche fromme Chriſten das handgreifliche Unrecht, das ihnen zugefügt ward, gleichgültig überſehen; und man ſagte laut, eine Kirchenregierung von Biſchöfen ſtehe im Widerſpruche mit dem Republikanismus, und dürfe daher in einer Republik nicht geduldet werden. Dieſer hübſche Satz, welcher den religiöſen Glauben den menſchlichen Einrichtungen unterordnet, ſtatt menſchliche Ein⸗ richtungen dem religiöſen Glauben unterzuordnen, und der ſo den Karren vor das Pferd ſpannt, hat jene entlegene Umwäl⸗ zung überlebt und ſich bereits in öſtlicheren Himmelsſtrichen Geltung erworben. Er führt unmittelbar zur Selbſtvergötterung. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß die Wahlen ſofort auf

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