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brachte den Vorſchlag, eine Verſammlung zuſammen zu rufen, welche das Grundgeſetz ändern und beſſern ſollte. Dieſes Geſetz enthielt bereits eine Beſtimmung, in welcher Weiſe Aenderungen in der Verfaſſung vorzunehmen ſeien; nach dieſer Vorſchrift aber bedurfte es der Beiſtimmung des Statthalters, des Rathes und endlich auch des Volkes. Es war überdieß ein langſames, umſichtiges Verfahren, bei welchem die Leute Zeit hatten, über das, was ſie thaten, reiflich nachzudenken, und das geſetzlich erworbene Recht in ſo fern ſchützte, als man mit Gewißheit annehmen konnte, daß keine ſehr große Umwälzung unter ſeiner Aegide denkbar ſei. Die Unzufriedenen wollten aber eine Um⸗ wälzung;— das Huſch⸗Huſch⸗Spiel ſollte durchaus geſpielt werden, und es war nothwendig, neue Grundſätze aufzuſtellen, um das alte Grundgeſetz zu umgehen.
Bei dem augenblicklichen Zuſtande des öffentlichen Geiſtes war dieß nicht ſchwer zu bewerkſtelligen; man durfte nur die Lehre von der Herrſchaft der Mehrheit in Anwendung bringen; und dieß wurde ſo geſchickt eingeleitet, daß die Macht wirklich in die Hände einer Minderheit kam. Dieß iſt jedoch nichts Neues, wie jeder Einſichtsvolle in unſrem herrlichen Freiſtaate ſehen kann, wo täglich Beiſpiele vorkommen, daß der Mehr⸗ heitsgrundſatz bloß zum Vortheil einer Minderheits⸗Clique ausgebeutet wird. Es macht keinen großen Unterſchied, wie die Menſchen regiert werden; man wird ſie betrügen; denn wenn es in den höheren Regionen an Schurken fehlt, welche dieſes Geſchäft für ſich abthun, ſo kann man gewiß ſein, daß ſie ſelbſt Mittel finden, ſich zu betrügen. Auf dem Krater brauchte man zu dieſer Auskunft nicht zu greifen, denn die Oppoſition vollbrachte dieß auf folgende ſcharfſinnige Weiſe.
Die ganze Colonie war in Kirchſpiele eingetheilt, welche,
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