Teil eines Werkes 
2. Th. (1843)
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Leiybibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von. Eduard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibl iothek ſteht zur Em⸗ Pfananahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von J Norgens

7 Ühr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Pesobreis. Bei R ückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommien,

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

- auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 2 3 4 2

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Gcher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene ünr deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß d Ladenpreis öt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, verr lorene oder defecte Buch ein Theil eines rößeren Werkes, ſo iſt der eeſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.