Teil eines Werkes 
2. Th. (1839)
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Leihbibliothek

dentfcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morge ns 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Hosehrois Bei ckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahn ne eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1Ik auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 54 Auswäürtige Abonnenten haben für der iieher auf ihre eigenen Koſten und

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und de kerte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der eſer um Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Kisahezolt. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

n⸗ und Zurückſendung efahr ſelbſt zu ſorgen.

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