Teil eines Werkes 
1. Th. (1839)
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der, Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehe enen Buches jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu den angenommen. 8

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Sumime 4

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hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. ſ8

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und d beträgt: 1

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ſ

1 50 Vf.

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 4

2 5. Auswärtige Abonnenten Hahen für Kin⸗ und Zurückſeudung' der Bücher auf ihre eigenen Koſten und C fahr ſe zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und t Kupfern ꝛc.) muß der 66

defeete Bücher(namentlich bei ſolchen u 1 Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ p

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz de Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. elbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.