Teil eines Werkes 
2. Bd. (1863)
Entstehung
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* Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher franzöſiſcher Literatur Cduard Ottmänn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Seſebeingungen.

orensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme, und Rückgabe der Bücher jeden

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Tag von Morgens 7 ihr bis Abends 3 Uhr offen. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von l Fi e Tag 5 Pf. be ahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe 4 hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. . Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1. ( auf 1 Monat: Mr Pf. 1 N

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Auswärtige haben r Hin- und Zurückſendung cher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. . Schadenersatz. Für be ſchinutzte, zerriſſene, orene und veſttr Bücher(namentlich bei ſolchen'

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mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene beſchmutzte, ver⸗ ſ. lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer

jem Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſ .

ſelben von mir geliehen, auch vufür 12