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Anjou
jährigen n 8,000 ung sein Die Re- gthuung in den entdeckt, iste von annt zu iens igne Vorwand n uned- rlaubtem eæt orsio- d es ist
lib. III.
37 nicht befremdend, dafs Dante bey einer sol-
chen Anklage immer seine Unschuld und die
Ungerechtigkeit seiner Mitbürger behauptete.
Seine Appellation an Florenz war mit einer andern an den Kaiser Heinrich begleitet, und der Tod jenes Fürsten war die Losung zum Ausspruche seiner unwiderruflichen Verbannung. Er hatte vorher nahe bey Toskana in der Hoff- nung, zurückgerufen zu werden, gesäumt; er reiste darauf nach dem nördlichen Italien, und lieſs sich zuletzt in Ravenna, welches sein ge- wöhnlicher, aber nicht sein beständiger Auf- enthalt bis zu seinem Tode war, nieder. Die Weigerung der Venetianer, ihm ein öſſfentli- ches Gehör zu geben, und zwar von Seiten des Guido Novello, seines Beschützers, soll die Hauptursache seines im Jahre 1321 erfolgten
Hinscheidens gewesen seyn. Er wurde(ain
par. 2. p. 448. Tiraboschi ist incorrect; die Datums der drey Verordnungen gegen Dante sind A. D. 13⁰2, 1314 und 1316.


