Teil eines Werkes 
1 (1849)
Entstehung
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8= Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 3 Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. ¹

Leih- und Leſebedingungen. 1

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von] jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

C hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4 5 wird.

ſe 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 2 2

2 3 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

8 der Bücher auf ihre eigenen Koſten und G fahr ſelbſt zu ſorgen. 1 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der 3

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 8 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ³ beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 4

3 8 e e 7 Ie.n

im Lesesad