Teil eines Werkes 
[2. Theil] (1848)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 3 6 Ednard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SLeih und eſebedingungen.

1 offens ein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

. eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 W 1 M 50 Mk. Pf. E

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.