Teil eines Werkes 
1. Bd. (1848)
Entstehung
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Ac Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und geſebedingungen. offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ i und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 M. 50 Pf. 2 f.

7 3 5. Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich be ſolchen! mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

12 Sſtmſe Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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