Teil eines Werkes 
[1.] (1873)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oltmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Teih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von

v Morgen 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen bei Entgegenn nahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 4 Bücher:: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mt. 50 5 Pf. 2 Mk Pf 4 7 3 4.

5. Auswärtige Aoneuten haben für Hin und Zurückſendung der, Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deſcrtn Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der kavenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſo: eders darauf aufmertſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattf n darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir gelieh zuch dafür zu ſtehen haben.

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