Teil eines Werkes 
1. Bd. (1865)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines delehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekaunte Perſonen müſſen, bei Entg gegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 7

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 2 2

3 4 7 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der gltſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

.Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſondens darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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