Teil eines Werkes 
2. Theil (1815)
Entstehung
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Leihbiblivther

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur ſi

von

Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 4 . ceih und Geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ſe jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe ( hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zuräckerfiattet) wird. * 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und* beträgt für wöchentlich 2Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher

auf 1 Monat 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 5 Pf. 2 Mk. Pf. 3 8

Auswärtige honnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung ver, Sucter auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und ſe Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſat des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird e darauf aufmertſam gerincht das Weiterverle ihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 3 ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben 5

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