Teil eines Werkes 
2. Bd. (1859)
Entstehung
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Oikmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Zeſehekingungen 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothef ſtehr zur Em⸗

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und Rückgabe ver Biücher jeden vnn Worgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen 4 jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages o4 Itun⸗

den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: Ki 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 W 2 Mk. Ff.

6 Auswärtige Aonnenten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei olchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, ver⸗ oder defecte Buch ein Lheil eines größeren Werkes, ſo iſt Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders 7 ufnen eſam gemacht, vaß das Weiterverleihen der Bücheratr inden darf, indem eih welche die⸗ ſelben von ichen a auch dafür zu ſiel hen haben.

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