Teil eines Werkes 
3. Th. (1838)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franz

von S Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 hesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement.

öſiſcher Literatur

Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 5 5 ſuf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3

Auswärtige Wonnenten haben für Hin⸗ und Zuräcſ endung der e auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. Schadenersatz. Für zerriſſene, verlorene und ete Bücher(namentlich be ſolck hen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. 57 das zerriſſene, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Sheil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

73 ne Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf Suſnetiſan gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir⸗ auch dafür zu ſtehen haben.

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