Teil eines Werkes 
3. Th. (1835)
Entstehung
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Leihbibliothet᷑ deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 8. Cdnard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Ceſebedingungen.

1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von K jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ ſpo den angenommen..

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe ſ hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird.

4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: S 3. für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1W. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. f.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und vefecte Büther(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, vex⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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