Teil eines Werkes 
4. Bd. (1867)
Entstehung
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4.

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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cdnard Okkmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe Lines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Ent eines Buches, eine dem Werthe deſſelben

. gegennahme entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 2 S

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich auf 1 Monat: 3

2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: Mk f 1 Mt. 50 Pf. 2 Mi. Pf. S 3 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.