Teil eines Werkes 
1. Th. (1830)
Entstehung
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von

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t ceih und Leebedingungen.

1 Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Er pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morge 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Pesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird v

e Zeit eines Tages iſt zu 24 Stu

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Di den angenommen.

3 Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennah eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Sum welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtat

(hinterlegen, wird. * 4. Ahonnement. Daſſelbe muß voraus jbezahlt werden v eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher auf 1 Monat: 1 M. Pf 1 Mk. 50 Pf. 2 Mt.

3* 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendi der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorg 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene! defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, forene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und w beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverlei der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche! ſelben von mir gekiehen, auchsdafür zu ſtehen haben.