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geibilivthet
deutſcher, engliſcher und frarzöſiſcher Literatur
6duard ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Geih und Ceſebedingungen.
1. offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnuhne und Ri abe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr pis Abends 8 Uhr offen.
2. Leepreiß. Bei Rügabe eines geliehenen Buches wird von
Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den aſgenummen
3. Caution. Unbekannte Pſoter müſſen, bei Entgegennahme
eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe
hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet
ird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt; S für wöe chentlich 2 Bücher: Bü Bücher: 6 Bücher: —— auf 1 M onat 1— Ff. R. 50 5 Vf. 2 Mr.— Pf. 4
3 5. Auswürtig 2e Aponnenten haben für Hin⸗ und Zurkckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
6. Schadenersat?. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und Siet Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene⸗ beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theit eines 4 Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch zu ſtehen haben.
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