313
ihrer Botmäßigkeit ſtehen, zu ſtrafen, eine Reſervation, von der er, wie die heilige Schrift uns zeigt, im Ver⸗ lauf der Jahrhunderte oft Gebrauch gemacht hat, nament⸗ lich auch als er das judiſche Volk wegen eines Vergehens des Königs David mit einer erſchrecklichen Peſt belegte, die viele Opfer wegraffte, wobei er dieſem Könige die Strafe auferlegte, durch dieſe Peſt eine Menge ſeiner Unterthanen ſterben zu ſehen, ohne daß er ſelbſt nur im Geringſten davon ergriffen wurde.
Unter den verſchiedenen Gruͤnden, die Gott gehabt hatte, als er ſich dieſe beiden Vorbehalte machte, muß man den hervorheben, daß er wollte, es ſollten in den Fällen, wo ein Theil eines Volkes oͤffentlich gegen ihn frevele, auch diejenigen aus dieſem Volke, die bei dieſem Frevel keineswegs mitſchuldig waͤren, dennoch eine Veranlaſſung haben, ihn zu bitten, dieſe Ungluͤcksfaͤlle, die zur Strafe fuͤr dieſe Frevel dienten, entweder ganz aufhoͤren zu machen, oder doch zu mildern, oder abzukurzen, und zwar mit einer ſolchen Inbrunſt ihn zu bitten, als wenn ihnen ihr Gewiſſen die allerhaͤrteſten Vorwuͤrfe machte, an dieſem Frevel mit ſchuldig geweſen zu ſein.
Unter die verſchiedenen Gruͤnde, die Gott zu dem zweiten dieſer Vorbehalte veranlaßten, iſt der zu rechnen,


