Teil eines Werkes 
1. Th. (1820)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Olimann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Seſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Nückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines gel liehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. dezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wbchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mt. 50 K 2 Mt. Pf.

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Auswärtige Ab onnenten haben für Hin⸗ und Zurchſeſbit

der B ücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ S oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird darauf gfie iſin gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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