Teil eines Werkes 
6. Bdchn. (1831)
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher ii franzöſiſcher Literatur

Ednard Oltmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Geſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die St ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rickgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 bescpreis. Bei Richube eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Berthl deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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. Answärtige Khonnenten für Hin⸗ und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛ⁊c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Fſ das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt ver Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das e der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.