Teil eines Werkes 
3. Theil (1862)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzö

ſiſcher Literatur

Eduard Otlmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih und cLeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek.

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden

7 Uhr bis Abends 8 Uhr Bei Rückgabe eines gel

2. Lesepreis. jedem Tag 5 Pf. bezahlt. den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme Werthe deſſelben entſprechende Summe Zurückgabe von mir zurückerſtattet

eines Buches, eine dem

hinterlegen, welche bei deſſen

wird.

4. Abonnement. beträgt: für wöchentlich

offen.

Die Bibliothek ſteht zur

ur Em⸗ Tag von Morgens

iehenen Buches wird von

Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

2Bücher:

auf 1 Monat:

1 Mk. Pf.

* 2 5. Auswärtige Abonnenten h der Bücher auf ihre eigenen Ko

6. Schadenersatz.

Für beſchmutzte,

Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

4 Bücher:

1 Mk.

6 Bücher: 50 Pf. 2 Mk. Pf.

aben für Hin⸗ und Zurückſendung

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen m

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt

lorene oder defecte Buch ein Theil eines

der Leſer zum Erſatz 7. Ausleihezeit.

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem

ſelben von mir geliehen; auch dafür zu ſtehen haben.

ſten und Gefa zerriſſene, verlorene und

das zerriſſene,

fahr ſelbſt zu ſorgen.

Kupfern ꝛc.) muß der ne, beſchmutzte, ver⸗ größeren Werkes, ſo iſt

s des Ganzen verpflichtet. Dieſelbe itt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird daß das Weiterverleihen

Diejenigen, welche die⸗

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