Teil eines Werkes 
2. Bd. (1862)
Entstehung
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iothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

3 von 4. Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. S

eih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

p pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 4. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von )

1 Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen.. 4 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet) wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:. 3 3

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk 50 pf. 2 M. Pf.

8= 3= 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koöſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deferte Bücher(namentlich bei ſolchen init Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren erkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufm erkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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