Teil eines Werkes 
2. Bd. (1852)
Entstehung
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Leihbibliothek 7 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Ottmann in Gieſſen, Schloßgaſſe Lit.. Nr. 256. Veih und edingungen.

ßibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

1 Olensein der pfangnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahkt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen⸗ 3 3. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 3;. für wöcheutlich 2 Büchen: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat 1W Pf. 1 Mt. 50 Pf. Mk. Pf. ten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte⸗ zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz. des Ganzen verpflichtet. 7 Jusleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage ſeſtgeet und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß. das Weiterverleihen. der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

5. Auswärtige Abonnen