Teil eines Werkes 
2. Bd. (1866)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih und geſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſt pfangnahme vad Rückgabe der Bücher jeden Tag L 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rickgabe eines geliehenen Buches jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennal eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Sur hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

— auf 1 Monat: M Pf. 1 Mk. 50 Pf. 3 2

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— 2 Mk. Pf. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſsuſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß da Jeiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.