Teil eines Werkes 
2. Bd. (1874)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und afranzöſiſcher Literatur Eduard Oftmann in Gießen,

Schloßgaſſe? Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Buͤcher jeden Tag von Morgens 3 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1-i r auf 1 Monat: 4 Met. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3

5. Auswärtige Srnenten, haben für Hin⸗ lund Zurückſendung

zder Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Nufeen ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz d des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem D iejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.