Teil eines Werkes 
2. Th. (1823)
Entstehung
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2126.

ſ Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und ffranzöſiſcher Literatur

Eduard Oftmann in Gießen, p Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 1

Leih- und SLeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em

1 1 1 pfangnahme und Rückgabe der Buch her jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von 1

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm e eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

beträgt:..

für wöcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat 1 Mt. f 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 2 3 4 3 5. Auswärtige Abonnenten: haben für Hin und Zurückſendung 8 5. Schadenersatz. Für beſehmute⸗ zerriſſene, verlorene und

defecke Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver 8

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſofrdens darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.