Teil eines Werkes 
1. Bd. (1870)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

-

) ſ der Bücher auf ihre eigenen K. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 2 ¹ N⁸

MM, 50 /⁄

Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur vo

n Eduard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ieſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 4 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2t. Pf.

3=, 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗

vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗