Teil eines Werkes 
3. Theil (1828)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 2 Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und LCeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Nüfjabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 1

2. Lesepreis. Bei 1 lefaſe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 1 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruͤckgabe von mir zurückerſtattet

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wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 4 beträgt: 4 1 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Ff. 1 MNr. 50 Pf. 2 Mk. ff

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Fuͤr beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Büͤcher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. J das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer jum Erſatz des Ganzen verpflichtet..

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, deßß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafur zu ſtehen haben.

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