Teil eines Werkes 
1. Theil (1828)
Entstehung
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71 eon.. 1] CEduard Ottmann in Gießen, 1. Schhloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

LKeih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen... 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen..

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe 7 hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

8 be 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 4 beträgre⸗ 4 1 ſ für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Pf. 12 1 15 7 7 11 1 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung ſ der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren erkes, ſo iſt

der Leſer ſum Kſas des Ganzen verpflichtet.

77.. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſteen haben.

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