Teil eines Werkes 
1.-3. Bändchen (1844)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

vor

Eduard Otftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek, Die Biüliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ſeden Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Gaution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird.

4. Abonnement. beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

- 1 Mk. 50 Pf. auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 2

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aſſelbe muß voraus bezahlt werden und

Auswärtige Abonnentenhaben für Hin⸗ und Zurückſendung

der 3Pauer auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.). muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verp flichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf umehtam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.