Teil eines Werkes 
2. Bd. (1855)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 1 Leih- und Jeſebedingungen. 1 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden T 4 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. (*à 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von o jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ l den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werth deſſelben entſprechende Summe hinterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

Em⸗ Tag von Morgens

wird 1 4. bonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 4 beträg t: 1 Pleber⸗ für wöchentlicht A 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 85 anf Monat:. 1 Mt. 1 Mtt. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. u,würilg honnentenhaben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bächer auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenet, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſ ſetzt werden. Fn das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz.! des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufm erkſam gemacht, der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem lelben von mirgeliehen,

daß das Weiterverleihen Diejenigen, auchzdafür zu ſtehen haben.

welche die⸗

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