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Leihbibliothek
Eduard ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit.?2 A. Nr. 256. Leih- und Feſebedingungen.
1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7
deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur b
jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.
3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe ponterleden. welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird bet 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und
eträgt: für uopchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
————-—— auf 1 Monat: 1 Mk.— Ni. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf. 1— 5. 53 ausdartige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung
6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer lum Erſatz des Ganzen verp ichtet.
7. 5 eihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtAeſett und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen der Buücher nicht ſtattfinden darf, indem Welenihen⸗ welche die⸗ ſelben von mir e ſauch dafuͤr zu ſtehen haben.
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1 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 16 Lesebreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von Ii d
4 der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 4
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