Teil eines Werkes 
5. Bd. (1855)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und LCeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus ſbezahlt werden und beträg t: ATNEMs Wnler rlüceee. für wöchentlichte 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

4 auf 12Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Wer. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenen, verlorene und

5 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des wanſen verpflichtet.

8. Nur zun Peonltenn

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