Teil eines Werkes 
3 (1843)
Entstehung
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Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Zeſebedingungen 1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. Lesepreis. Bei Rückgabe eines gelie henen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 M 5 bf 2 Wi. Pf. 3

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5. Auswärtige Ponnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der auf ihre gig genen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für be ſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ loren e oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Srſast des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Fe eiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

3. Caution. Unhekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

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