Teil eines Werkes 
2. Bd. (1821)
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derben, dem Offizier, welcher in der ungluͤck⸗ lichen Nacht des Donnerſtages den Dienſt hätte thun ſollen, einen ſchaͤdlichen Trank beigebracht, wodurch unſer Oberſter genoͤthiget wurde, ſeine

Stelle zu übernehmen. Ueberdies waren die

Tuͤrken zeitig von der vorzunehmenden Expe⸗ dition benachrichtiget worden, und hatten in

der Gegend, welche die Huſaren durchſtreifen

mußten, ihre Stärke um das dreifache vermehrtz ſo mußte der ganzen Anlage nach die Unter⸗ nehmung den ungluͤcklichen Erfolg haben, den wir oben erzaͤhlten.

Nachdem nun der Oberſt ſich uͤber dieſe Lage der Dinge vollkommene Gewißheit ver⸗ ſchafft hatte, forderte er Talmiren vor Gericht, wo ſie bald des Verbrechens des Spionirens uͤberwieſen und verurtheilt wurde, vor ihrem Rarketenderzelte gehangen zu werden. Umſonſt nahm ſie zu der Zauberei ihres eryſtallnen

Bechers ihre Zuflucht; ſie fand an der Stelle

von Hlmaſis Kopfe, einen blutigen Galgen, von welchem eine Schlinge herabhing, deren Bedeutung ihr nur zu deutlich war. Wirklich wurde nach wenig Stunden ihr Urtheil voll⸗ zogen, waͤhrend ſie ihr Schickſal verfluchte. So erlitt die Zigeunerinn von Trapezunt die gerechte Strafe ihrer Untreue, und ſtarb zur Warnung vor ähnlichen Verbrechen.