Teil eines Werkes 
2. Th. (1824)
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih, und Ceſebedingungen. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rüh eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deiſete entſprechende Summe hinter kegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

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wird. Daſſelbe ſmuß voraus ſbezahlt werden und

beträct. 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 2 21 Mk. Pf. 1 Wt. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Auswärtige ſponnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Pücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch, dafür zu ſtehen haben.

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