Teil eines Werkes 
1. Th. (1824)
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6 von 5 3 Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ceih- und Heſebedingungen. 1 Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 6

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 3

den angenmmen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und e für wöchentlich

Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat:

N 1 W 2 W. Pf.

5. Auswärtige Wonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung ß der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt B der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird F beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auchsdafür zu ſtehen haben.

Leihbibliothekt

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur