Teil eines Werkes 
1. Bändchen (1803)
Entstehung
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Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von Ednard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und eſebe ingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em

Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Pesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ˙ auf 1 Monat: I Te 3 1

* 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenel, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene pder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganſen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens 2

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus kbezahlt werden und

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