Teil eines Werkes 
3. Theil (1804)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leihbiblivthet

dentſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur v

Eduard Ottmunn in Gießen. Schloßgaſſe Lit. A. Nr 256.

cLeih- und eſebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von eem Ta 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ angenommen. S

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 3 4. Daſſelbe muß voraus fbezahlt werden und

für wöchentlich c 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

ufz Wenat: 4 W F W W 2 F

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſener, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe it auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mirzgeliehen, auch, dafür zu ſtehen haben.

1 .

*