Teil eines Werkes 
2. Bd. (1865)
Entstehung
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Bruche mit Frankreich zurückgeblieben waren. Murat, um der Volksſtimme zu genügen, welche ſich gegen die Begünſtigung der Fremden ausſprach, hatte verordnet, daß nur Neapolitaner Staatsämter bekleiden dürften, daß Niemand Staatsbürger werden könne, als nach den Beſtimmungen des Statuts von Bayonne, und daß die Fremden, welche binnen einem Monate nicht das Bür⸗ gerrecht gefordert und erlangt hätten, aus ihrem Dienſt treten müßten. Alle hatten daſſelbe gefordert. Der Staats⸗ rath war bei der Prüfung anfangs nachſichtig verfahren, bald aber ſtrenger geworden, ſodaß der König ſich durch die Klagen und Vorwürfe, welche ihm die mit Verluſt ihrer Stellen bedrohten Franzoſen gemacht, veranlaßt geſehen hatte, dem Staatsrath eine Liſte von 27 Per⸗ ſonen vorzulegen, denen er verſprochen hatte, daß ihnen das Bürgerrecht gewährt würde. In der eröffneten Dis⸗ euſſion war von der einen Seite ſein Vorſchlag gebil ligt, von der andern Seite aber, namentlich von Camillo Angri, geltend gemacht worden, daß der Staatsrath das Statut von Bayonne nicht ändern könne, alſo auch über die Siebenundzwanzig nur geſetzmäßig entſchieden werden müſſe. Der König hatte die Debatte abgeſchnitten und ſofortige Abſtimmung verlangt, in welcher von 28 Räthen nur drei gegen ihn ſtimmten; unter dieſen war Ca millo Angri. Aus der Liſte der Siebenundzwanzig waren