Teil eines Werkes 
3. Bd. (1868)
Entstehung
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Leihbiblivthek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Olkmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ceih- und geſebedingungen.

1 offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Büͤcher jeden Tag von Morgens Uht bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei n eines geliehenen Buches wird von ſedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe dee entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. onnenent. Daſſelbe muß voraus zbezahlt werden und bertigt für 9teentric 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 2

auf Monat: E ſ M Pf 1 50 Pf 2 3

Answ ärtige Kbonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Pücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene', verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſat des Ganzen verpfli ichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mirtgeliehen, auchz dafür zu ſtehen haben