Teil eines Werkes 
2. Theil (1862)
Entstehung
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Leihbiblivthek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ceih- und Seſebedingungen. ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ n und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

Lesepreis. Bei Rückg Abe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 3 für wöchentlich Bücher: 4bi Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 N 5 2 Mt. Pf.

Auswärtige zbonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Vueer auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, 10 iſt der e zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird Leſoubers darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. S