Teil eines Werkes 
1. Bd. (1859)
Entstehung
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3. Qution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eins dem Werthe veſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

6 6 0 3 2 Leihbibliothek Leihbibliothe deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von Eduard Oltmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cLeih- und geſebedingungen 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wirt von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: .

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mt. Pf.

5 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.; 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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