Teil eines Werkes 
1. Theil (1812)
Entstehung
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( 5.

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Ceiß- und Seſebedingungen. 1. oflensein der Bipliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 4

Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ollmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Czution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

5 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Lavenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes ſo iſt

atz des Ganzen verpflichtet.

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

der Leſer zum Erſatz nseihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

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