Teil eines Werkes 
1. Theil (1812)
Entstehung
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Leihbiblivther

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oltmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und geſebedingungen.

1 Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: . auf 1 Monat: Mr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Pf. S 4

3 6 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defert Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 1c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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