Teil eines Werkes 
1.-3. Bd. (1850)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oltmaun in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rächgape eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 4 Der. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der be er auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eeiines größeren Werkes, ſo iſt der erſer dunn Erſatz des Ganzen verpflichtet.

.Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſänder darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bicher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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