Teil eines Werkes 
2. Theil (1856)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, ſ Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ALeih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die B Zibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 3 7 Ühr bis Abends 8 Uhr offen.

Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von l

fedan Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun ſfe den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, eines Buches, eine dem Werthe deſſelben hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe v

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† bei Entgegennahme entſprchende Summe

on mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 2 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

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auf 1 Monat: 1 Mk.— 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.—— Pf. 7 35 3— 4

2 Auswärtige Abonne enten haben für Hin⸗ und Zurüickſendung er Wüͤchor auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für be ſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ac.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver loreno oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, das das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir E aülichen, auch daſhir 1 ſtehen häten.

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